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04.10.2026

Lesezeit7 Minuten

Tausende Produkttexte mit KI: wie Prüfschritte verhindern, dass Unsinn online geht

Der Shop soll mit 4.000 Produkten in vier Sprachen starten, und für die Hälfte gibt es nur eine Zeile aus dem ERP und ein PDF vom Hersteller. Ein Kollege hat zwanzig Texte mit ChatGPT geschrieben, sie lesen sich gut. Im einundzwanzigsten steht eine Schutzart, die das Gerät nicht hat.

, Lesezeit 7 Minuten, von Zweite Schicht

Skizze einer Prüfstation am Rollenband: Datenblätter laufen durch eine Lehre, passende Blätter weiter zum Ausgabestapel, unpassende in eine Ausschusskiste, darüber eine Lupe am Arm.

Warum Menge das Problem verändert

Ein Text, den ein Mensch mit KI schreibt und dann liest, ist ein Text. 4.000 Texte, die niemand mehr einzeln liest, sind ein Ablauf, und ein Ablauf braucht andere Sicherungen. Die Rechnung ist schlicht: Enthält einer von hundert Texten einen Fehler, sind das bei 4.000 Produkten 40 falsche Seiten, und niemand weiß, welche. Bei technischen Produkten ist ein falscher Wert kein Stilproblem, sondern eine Reklamation oder eine Haftungsfrage.

Die Frage ist deshalb nicht, ob ein Sprachmodell gute Produkttexte schreiben kann. Das kann es. Die Frage ist, wie Sie sicherstellen, dass kein schlechter online geht, ohne jeden einzelnen zu lesen. Die Antwort hat drei Teile: einen Faktenanker, ein Regelwerk und automatische Prüfungen. Wie wir solche Abläufe bauen, steht unter Texte und Inhalte in Menge; hier geht es um das Prinzip, das Sie bei jedem Anbieter einfordern können.

Der Faktenanker: kein Satz ohne Quelle

Sprachmodelle ergänzen, was plausibel klingt. Für Produkttexte ist das ihre gefährlichste Eigenschaft. Der Faktenanker kehrt sie um: Der Text darf nur Aussagen enthalten, die in einer festgelegten Quelle stehen, etwa im PIM-Feld, im Datenblatt des Herstellers oder im Sortiment auf der Live-Seite. Was die Quelle nicht hergibt, wird nicht erfunden, sondern als Lücke gemeldet.

Das hat eine angenehme Nebenwirkung: Die Lückenliste ist eine Arbeitsliste für das Produktmanagement. Nach dem ersten Lauf wissen Sie, bei welchen Produkten Gewicht, Schutzart oder Spannung fehlen, und zwar vollständig, nicht zufällig.

Bei einem unabhängigen Händler für Original-Ersatzteile aus der Industrie ist der Faktenanker für die Herstellertexte das reale Sortiment auf der Live-Seite. Konzernzugehörigkeiten werden recherchiert, nicht geraten. Und die Daten werden vor der Verarbeitung gefiltert: Platzhalter, Zeichnungsnummern im Namensfeld und gestrichene Produkte fliegen heraus, bevor daraus Text wird. Ein Faktenanker ist nur so gut wie die Quelle, an der er hängt.

Das Regelwerk: was ein Text muss, darf und nie darf

Bevor der erste Text entsteht, wird aufgeschrieben, was gilt. Das Regelwerk ist ein Dokument, das Ihre Redaktion lesen und ändern kann, kein verborgener Prompt. Es enthält typischerweise:

  • Aufbau je Textart: Kurzbeschreibung, Langtext, Vorteile, Meta-Beschreibung, jeweils mit Länge.
  • Gesetzte Begriffe aus dem Glossar, je Sprache, und Begriffe, die nie vorkommen dürfen.
  • Verbotene Aussagen: Superlative ohne Beleg, Umweltaussagen ohne Nachweis, Zusagen zu Lieferzeit oder Garantie.
  • Pflichtaussagen, die in jedem Text stehen, etwa ein Hinweis auf die Unabhängigkeit vom Hersteller.
  • Tonalität in zwei, drei Sätzen, mit einem guten und einem schlechten Beispiel.

Umweltaussagen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) lässt allgemeine Aussagen wie "umweltfreundlich" oder "klimaneutral" nur noch mit anerkanntem Nachweis zu; die Mitgliedstaaten wenden die Vorgaben ab dem 27. September 2026 an. Gehört eine solche Aussage nicht ins Regelwerk, steht sie nach dem ersten Lauf in Tausenden Texten. Wie Sie einen vorhandenen Bestand daraufhin prüfen, beschreibt der Artikel zur EmpCo-Richtlinie im Textbestand. Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung.

Die Prüfliste: elf Prüfungen vor jedem Livegang

Bei diesem Ersatzteilhändler läuft jeder Herstellertext vor dem Livegang durch elf Qualitätsprüfungen. Abgelehnt wird unter anderem bei falschen Zeichen, fehlenden Umlauten, zu langen Meta-Texten, erfundenen Kennzahlen, fehlendem Unabhängigkeitshinweis und doppelten Herstellern. Nach dem Einfügen wird die Datei vollständig geprüft; stimmt etwas nicht, gibt es ein bitgleiches Rollback und keinen Livegang. Verallgemeinert auf Produkttexte jeder Art ergibt sich die folgende Prüfliste. Jede Prüfung läuft automatisch, und jede hat einen klaren Ausgang: bestanden, oder abgelehnt mit Grund.

Die Prüfliste: elf Prüfungen vor jedem Livegang
Nr.PrüfungAbgelehnt, wenn
1ZeichensatzSteuerzeichen, kaputte Kodierung oder fremde Schriftzeichen im Text stehen
2Umlaute und Sonderzeichen"ae" statt "ä" erscheint oder Akzente der Zielsprache fehlen
3LängenTitel, Kurztext oder Meta-Beschreibung die festgelegte Länge über- oder unterschreiten
4Zahlen gegen die Quelleeine Zahl, ein Messwert oder eine Kennzahl nicht in der Quelle steht
5Einheiteneine Einheit nicht zum Merkmal passt oder umgerechnet wurde, obwohl das Regelwerk es nicht erlaubt
6Verbotene Begriffe und Aussagenein Begriff von der Sperrliste oder eine unbelegte Umwelt- oder Superlativ-Aussage vorkommt
7Pflichtaussagenein vorgeschriebener Hinweis fehlt, etwa zur Unabhängigkeit oder zu Sicherheitsvorgaben
8Glossarein Produktbegriff in der Zielsprache anders heißt als im Glossar festgelegt
9Spracheder Text ganz oder teilweise in der falschen Sprache steht
10Doppelungenzwei Produkte oder Hersteller denselben oder fast denselben Text bekommen
11Gesamtprüfung nach dem EinspielenSeite oder Datei nach dem Einfügen nicht vollständig und gültig ist; dann Rollback auf den vorherigen Stand

Die Prüfungen 4 und 10 fangen die ernstesten Fehler ab. Prüfung 4 verhindert erfundene Werte. Prüfung 10 verhindert, dass aus 2.000 Produkten 2.000 Varianten desselben Textes werden. Wie wichtig das ist, zeigt die Ausgangslage beim Ersatzteilhändler: 2.226 Herstellerseiten waren bis auf den Firmennamen textgleich, 2.226 Mal derselbe Zweizeiler.

Eine Erfahrung aus unseren Textprojekten: Die Prüfliste ist am ersten Tag nie vollständig. Jeder Fehler, der trotzdem durchrutscht, wird deshalb noch am selben Tag zu einer neuen Prüfung, damit er kein zweites Mal durchkommt. Eine Prüfliste, die nach drei Monaten noch genauso aussieht wie am Anfang, wird nicht gepflegt.

Probelauf, Wellen, Stoppschalter

Auch mit vollständiger Prüfliste geht kein Bestand in einem Schritt online. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:

  1. Probelauf mit rund 100 Texten, die Ihre Redaktion vollständig liest. Was nicht passt, wird zur Regel oder zur Prüfung. Erst wenn die Stichprobe durchgeht, läuft der Bestand.
  2. Rollout in Wellen, sortiert nach Bedeutung: zuerst die Produkte oder Hersteller mit der meisten Suchnachfrage oder dem meisten Umsatz.
  3. Stichproben je Welle statt Lektüre jedes Textes. Die Stichprobe wird kleiner, wenn die Fehlerquote niedrig bleibt, und wieder größer, wenn sie steigt.
  4. Ein Bericht je Welle: was erzeugt wurde, was abgelehnt wurde und warum, welche Lücken gemeldet sind.
  5. Ein Stoppschalter, der den Rollout anhält, ohne etwas zu zerstören, und ein Rollback auf den vorherigen Stand.

Beim Ersatzteilhändler gehen zehn Hersteller pro Woche online, nachts und ohne Handarbeit, sortiert nach Suchnachfrage bis Rang 300, weil dort 86 Prozent des Herstellertraffics liegen. Freitags kommt der Wochenbericht. Die ganze Geschichte steht in der Fallstudie Produktdaten aus Salesforce.

Mehrsprachigkeit: das Glossar entscheidet

Für mehrere Sprachen gibt es zwei Wege: jede Sprache direkt aus den Quelldaten erzeugen oder einen geprüften Ausgangstext übersetzen. Für technische Produkte ist der zweite Weg meist der sicherere, weil die Faktenprüfung nur einmal gegen die Quelle laufen muss und die Übersetzung danach gegen den geprüften Text. Entscheidend ist in beiden Fällen das Fachglossar: Ein Produktbegriff muss in jeder Sprache gleich heißen, auf jeder Seite.

Zwei Regeln sparen Ärger. Erstens: Nur leere Felder werden gefüllt, redaktionell geprüfte Texte bleiben unangetastet. Zweitens: Das Glossar wird vor dem ersten Lauf auf Doppelbelegungen geprüft, also auf Begriffe, die in einer Sprache zwei verschiedene Dinge bezeichnen. So pflegt ein Brennstoffzellen-Hersteller Fehlercodes, Hilfetexte und App-Inhalte zentral und lässt sie in elf Sprachen KI-übersetzen, mit dem Fachglossar des Unternehmens (Fallstudie: Regeltexte über zehn Domains).

Wer freigibt, und was gekennzeichnet werden muss

Die Freigabe bleibt bei Ihnen. Offen ist nur, in welcher Form. Für Produkttexte reicht nach einem bestandenen Probelauf meist die Stichprobe je Welle. Für Texte mit rechtlichem Gewicht, etwa umformulierte Umweltaussagen, empfehlen wir die Freigabe je Stelle durch einen Menschen. Das Protokoll hält fest, welcher Text nach welcher Regel entstanden ist und wer ihn freigegeben hat.

Zur Kennzeichnung: Artikel 50 Absatz 4 der EU-KI-Verordnung verlangt, KI-erzeugte Texte offenzulegen, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Das gilt nicht, wenn Menschen den Text überprüft haben und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Produktbeschreibungen in einem Shop fallen nach unserer Einschätzung in der Regel nicht darunter. Klären Sie die Frage für Ihren Fall mit Ihrer Rechtsberatung; dieser Absatz ersetzt sie nicht.

Was das für Sie heißt

Bevor Sie über Modelle sprechen, klären Sie drei Dinge: Welche Quelle ist für jedes Produktmerkmal maßgeblich, wer schreibt das Regelwerk mit, und wer gibt frei. Legen Sie die elf Prüfungen neben Ihren Bestand und streichen Sie, was nicht passt. Was übrig bleibt, ist die Messlatte für jeden Anbieter, auch für uns.

Ihr nächster Schritt: Machen Sie den Potenzial-Check. Er zeigt Ihnen sofort auf der Seite, ob sich ein Ablauf für Ihren Textbestand lohnt.

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